ADR Auffrischungsschulung (Gefahrgut)
Veranstaltungszeitraum
Samstag, 04.12.2027 – Samstag, 11.12.2027
08:30 – 12:30 Uhr
Dauer
2 Tage
Trainer/-in
Tobias Peters
Teilnehmer
Max. 26
Fragen?
Inhalt
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig (bis zu 1 Jahr vor Ablauf ohne Zeitverlust) verlängert werden, um weiterhin Gefahrguttransporte durchführen zu dürfen. Die Auffrischungsschulung vermittelt aktuelle Vorschriften, wichtige Änderungen im Gefahrgutrecht sowie bewährte Sicherheitsmaßnahmen für den Transport gefährlicher Güter. Praxisnahe Beispiele helfen dabei, vorhandenes Wissen aufzufrischen und sicher anzuwenden. Gleichzeitig werden die Teilnehmenden gezielt auf die erforderliche Prüfung vorbereitet, durch die alle vorhandenen ADR-Klassen um weitere fünf Jahre verlängert werden können.
Prüfungsdurchführung:
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in Neumünster findet diese im Anschluss an das Seminar statt.
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in Hamburg ist eine zusätzliche Anmeldung für die Prüfung bei der HK erforderlich. Die Prüfungen werden direkt bei der HK Hamburg durchgeführt. Weitere Informationen auf der Webseite der HK Hamburg.
Zielgruppe
Fahrpersonal, das bereits einen ADR-Basiskurs erfolgreich abgeschlossen hat und im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung ist.
Überblick
- Gemäß ADR-Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung
- Die Schulung umfasst 12 UE á 45 Minuten
Voraussetzungen
Ausweis sowie ausreichende Deutschkenntnisse für Unterricht und Prüfung. Besitz einer noch gültigen ADR-Karte zum Zeitpunkt der Prüfung.